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Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.

mehr darüber finden Sie unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung

NEU Ab sofort Energiecheck online!

Energieausweise im Wohnungsbestand!
Ab den 01.01.2009
Der Bedarfsausweis wird Pflicht bei
Baujahren ab 1966 mit weniger als 5 Wohneinheiten.
Wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind, kann auch der Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

admin