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Gebäudeenergieberater, was ist das?
Nicht nur die globale Erwärmung hat dazu beigetragen, dass Energieeinsparen heute so wichtig wie nie zuvor ist.Unseren momentanen Standart wollen und müssen wir nicht immer nur einschränken, sondern den Gegebenheiten anpassen. Die Bundesregierung hat mit der ENEV ein Gesetz entworfen und beschlossen und das schon seit dem 01.02.2002, welches diesen Ansprüchen gut gerecht wird. Wie viel und was überhaupt an Energie von uns verbraucht wird, kann jeder selbst steuern, aber wie so oft im Leben bedarf es auch hier eines kleinen Anschubes, in Form eines Gesetzes. Im Kyoto-Protokoll wird von der Industrie der verminderte Ausstoß von CO² (Treibhausgas) verlangt, das gleiche tut die ENEV von uns Bürgern. Vergleichen Sie es einfach mit dem TÜV beim Auto - wie viele würden ihn freiwillig machen? Gebäudeenergieberater unterscheiden sich von selbsternannten Energieberatern, weil diese Bezeichnung geschützt durch die Industrie- und Handwerkskammern ist. Jeder der diesen Titel führen darf ist hier gelistet, was auch für die Kreditinstitute zutrifft. Wer einen Förderantrag auf den Einsatz von regenerativen Energien stellt muß ein Energiekonzept vorlegen, und Banken erkennen nur zugelassene Berater an. Wie kann ich aber nun als Privatperson, ohne bei der Industrie oder Handwerkskammer an- zurufen erkennen, ob man gut beraten wird? Folgendes sollte ein Energiekonzept bzw. ein Energiepass oder Energiebedarfsausweis beinhalten:
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