Home
Aktuell
Energie-sparen
Energieausweis
Thermografie
Call back
FAQ's
Formulare
Impressum
Immobilien
Kontakt
Kredite u. Förder...
Partnerlinks

Mai 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      
             

Besucher Online

 Energieausweis(pass) 

die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) macht den Ausweis ab 01.07.08 zur Pflicht,
um für Käufer und Mieter die Möglichkeit des bundesweiten Vergleich's von Energiebedarf oder Verbrauch der verschiedenen Gebäude zu ermöglichen.

Zeitplan:
01.10.07 - EnEV tritt in Kraft
01.07.08 - für Wohngebäude bis Baujahr 1965, bei Verkauf und Neuvermietung
01.01.09 - für Wohngebäude aller Baujahre, bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung
01.07.09 - auch für Nichtwohngebäude

nach Verbrauch
ermittelt, gibt einen Überblick über den Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre, was auch abhängig vom Nutzerverhalten ist.
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis nach Bedarf
ermittelt, gibt einen detaillierten Überblick über die Güte des Gebäudes und der technischen Anlagen und erfordert eine qualifizierte Beratung durch den Fachmann.


» nach oben  |  zurück «

© 2005 T.Gräfe